Mit einem Bebauungsplan behält die Gemeinde Aukrug die Planungshoheit über die Vorrangflächen. In dem Bebauungsplan kann die Gemeinde rechtsverbindliche Vorgaben machen, sofern deren Umsetzung wirtschaftlich ist, wie z. B.
Merkblatt zur Bebauungsplanung für Windkraftanlagen
Quelle: DVW – Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e. V.
(bis 2010 Deutscher Verein für Vermessungswesen)
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